Für die Tätigkeit im Rahmen der Forderungsbeitreibung werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt:
1. Außergerichtliche Mahnung
Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zzgl. Mehrwertsteuer, die uns in Rechnung gestellten Auslagen
(z. B.
Kosten für Einwohnermeldeamtsanfrage) und Zinsen auf die Hauptforderung.
Dabei zahlen Sie zunächst nur 10,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und evtl anfallende Auslagen. Für den Rest des Honorars
nehmen wir den entsprechenden Teil der Hauptforderung an Erfüllungsstatt in Zahlung. Zahlt der Schuldner, ist er verpflichtet, unsere
Kosten zu tragen, so dass Sie Ihre Hauptforderung in voller Höhe erhalten. Zahlt der Schuldner nicht, so verbleibt es für Sie im Ergebnis
bei den 10,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und den gezahlten Auslagen.
2. Beantragung eines Mahnbescheides
Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zzgl. Mehrwertsteuer, den uns in Rechnung gestellten Auslagen (z. B.
Gerichtskosten) und Zinsen auf die Hauptforderung.
Entsprechend dem Verfahren der außergerichtlichen Mahnung zahlen Sie zunächst 20,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und
die anfallenden Auslagen. Für den übrigen Teil des Honorars nehmen wir den entsprechenden Teil der Hauptforderung an Erfüllungsstatt
in Zahlung. Zahlt der Schuldner nicht, verbleibt es demgemäß für Sie bei den gezahlten 20,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und
den Auslagen. Zahlt der Schuldner, so ist er verpflichtet die Kosten nach dem RVG zu ersetzen.
3. Beantragung eines Vollstreckungsbescheides
Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zzgl. Mehrwertsteuer, den uns in Rechnung gestellten Auslagen (z. B.
Gerichtskosten).
Auch hier zahlen Sie nur 20,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und die erforderlichen Auslagen. Im Übrigen gilt die gleiche Regelung wie bei
Beantragung des Mahnbescheides.
4. Vollstreckung
Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zzgl. Mehrwertsteuer, den uns in Rechnung gestellten Auslagen (z. B.
Gerichtskosten) und Zinsen auf die Hauptforderung. Sie haben zwei Wahlmöglichkeiten.
a) Sie zahlen 20,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und die Auslagen sowie 20 % der Hauptforderung (höchstens
50,00 €) und Zinsen. Hinsichtlich des übrigen Honorars für die Vollstreckung wird der entsprechende Teil der Forderung an
Erfüllungsstatt in Zahlung genommen. Von der Zahlung der 20,00 € sind drei Vollstreckungsversuche umfasst.
b) Sie zahlen nur die Auslagen. Hinsichtlich der anfallenden Gebühren nach dem RVG wird die Hauptforderung an Erfüllungsstatt
in Zahlung genommen. Zuzüglich erhalten wir im Erfolgsfalle 50 % der Hauptforderung. Dies ist das Entgelt dafür,
dass wir hinsichtlich unseres Honorars das Bonitätsrisiko des Schuldners komplett tragen.
5. Ratenzahlung
Ist es erforderlich mit dem Schuldner Ratenzahlung zu vereinbaren, so erheben wir für den mit dem Buchungsaufwand und der Zahlungskontrolle
verbundenen Mehraufwand je angefangenes Jahr 25,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.